Beispiel: Die Photovoltaikanlage fängt Feuer. Mit dem Löschwasser gelangen giftige Stoffe von den Solarmodulen in das Grundwasser und in einen nahegelegenen Bach: Dort verenden Forellen. Wir ersetzen die Kosten für die Bachsanierung und die Wiederansiedelung von Bachforellen.
Die Anlagen sind versichert, wenn
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist ein „Muss“ für:
Denn es kann viel passieren: Ein Fußgänger stürzt auf schneeglattem Gehweg oder ein Dachziegel fällt auf ein geparktes Auto. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt Sie vor möglichen Schadenersatzforderungen.
Übrigens: Hält sich ein Mieter nicht an die ihm übertragene Streupflicht bei Schnee und Eis, kann sich der Geschädigte an Sie als Eigentümer wenden.
Bei diesen Fällen benötigen Sie nur unsere Privathaftpflichtversicherung:
Versicherungsschutz bieten wir Ihnen für:
Nicht versichern können wir Häuser, die nicht zu privaten Wohnzwecken genutzt werden. Das sind zum Beispiel Hotels, Vereinsheime, Bürogebäude, Gewerbe- oder Industriebauten.
Nein, Ihre Haftpflicht als Bauherr versichern Sie mit der Bauherrenhaftpflichtversicherung. Abgesichert sind damit Schadenersatzansprüche, wenn zum Beispiel Kinder auf der Baustelle spielen und sich verletzen.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung erhalten Sie zusammen mit unserer Wohngebäudeversicherung.
Sie brauchen keine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, wenn bereits der Eigentümer einen Vertrag für das Grundstück abgeschlossen hat.
Anders, wenn Ihnen der Eigentümer – mit Ihrer Zustimmung – die gesetzliche „Verkehrssicherungspflicht“ übertragen hat. Dann haften Sie als Pächter, falls doch etwas passiert und Sie dafür verantwortlich sind. Absichern können Sie sich über eine Betriebshaftpflichtversicherung bei verschiedenen Anbietern – diesen Schutz bieten wir bei der HUK24 nicht an.
Für unbebaute Grundstücke besteht zwar keine Versicherungspflicht wie bei Autos oder Motorrädern. Doch es gibt eine gesetzliche „Verkehrssicherungspflicht“.
Das bedeutet: Als Eigentümer müssen Sie das Grundstück ausreichend sichern, damit niemand zu Schaden kommt. Falls doch, kann der Schadenersatz hohe Kosten nach sich ziehen.
Wir empfehlen daher unsere Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung auch für unbebaute Grundstücke.
Als Eigentümergemeinschaft brauchen Sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
Darüber ist Ihr gemeinschaftliches Eigentum abgesichert: zum Beispiel das Gebäude, das Treppenhaus, der Gemeinschaftskeller und die Gehwege auf dem Grundstück. Auch der Verwalter ist über die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abgesichert.
Mitversichert sind zum Beispiel auch: